Rechtssichere Opt-Ins zur Ansprache von Bestandskunden
Die rechtssichere Erlaubnis über verschiedene Kanäle wird "Opt-In" genannt. Nach der Datenschutznovelle des Bundes 2009 ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, Bestandskunden mittels Telefon, Fax oder E-Mail ohne deren nachweisbare Einwilligung zu kontaktieren.
Der bloße Umstand, dass es sich um einen "Kunden" handelt, der vielleicht schon einmal etwas bestellt oder sich interessiert hat, ist für den Gesetzgeber nicht mehr ausreichend.
Eine in AGB verwendete, mutmassliche Einwilligung in die Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Nutzerdaten ist rechtswidrig, wenn sie gestattet, dass per SMS oder E-Mail Werbung übermittelt wird. Dies gilt auch für die Formulierung "Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird." Dies hat der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Urteil vom 16.07.2008 (VIII ZR 348/06) entschieden.
Experten sehen hier den Vertrieb und das Marketing gerade bei Unternehmen, Banken und Versicherungen vor große Aufgaben gestellt.
Liegen also keine Ansprecherlaubnisse in einem Unternehmen im Sinne des Gesetzes vor, dürfen auch Bestandskunden nicht mehr angerufen, angemailt oder angefaxt werden.
Gerade große Konzerne wie Banken und Versicherungen, die den Kundenkontakt halten wollen, müssen nun entsprechende Kampagnen durchführen, um die Ansprecherlaubnis für die Zusendung SMS- und E-Mail Informationen und Telefonanrufe bei ihren Kunden nachträglich einzuholen.
Pachmann | Marketing unterstützt Sie gern bei der Planung, Konzeption und Durchführung entsprechender Kampagnen. Rufen Sie uns an unter Tel. 040 450 63 224 oder senden Sie uns eine E-Mail an: diaog@pachmann-marketing.de